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Vergewaltigung

Als Vergewaltigung werden bestimmte strafbare, sexuelle Übergriffe bezeichnet, denen Personen gegen ihren ausdrücklichen Willen ausgesetzt sind. Nahezu alle gegenwärtigen Gesellschaften kennen einen Straftatbestand der Vergewaltigung und ächten diese als eine der schwersten Straftaten. Eine einheitliche Definition dieses Rechtsbegriffs gibt es jedoch nicht. Ein erzwungener Geschlechtsverkehr in der Ehe, mit Außenseitern (etwa im Krieg, gegenüber Minderheiten oder Sklaven) wurde oder wird nicht überall als strafwürdiges Verbrechen angesehen. Von Vergewaltigung spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert. Erst 1943 wurden auch unzüchtige Handlungen an Personen unter 21 Jahren unter Strafe gestellt. Da die Höchststrafe 15 Jahre beträgt, lässt sich aus §78Stgb eine Verjährungsfrist von 20 Jahren ableiten. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch in der Regel erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen. Zu den physischen Folgen der Vergewaltigung und der Gefahr, durch Geschlechtskrankheiten angesteckt oder ungewollt schwanger zu werden, kommt häufig eine langfristige psychische Schädigung des Opfer Vergewaltigungen finden in der Regel nicht in der Öffentlichkeit statt, Opfer und Täter kennen sich oftmals. Ein Zusammenhang zwischen der Kleidung und dem Auftreten einer Person und ihrem relativen Risiko, vergewaltigt zu werden, konnte bisher statistisch nicht nachgewiesen werden. Neben dem allgemein verbreiteten Bild von Frauen als Geschädigten existieren ebenso Vergewaltigungen von Jungen und Männern durch andere Männer oder Frauen. So wurden von den „Archives of Sexual Behavior“ allein im Jahr 2003 zwei Studien veröffentlicht, denen zufolge 25 % aller Männer bereits einmal unfreiwilligen Sex mit Frauen hatten.

Quelle: Wikipedia